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13. Wettbewerb "Leipziger Kleingartenanlage des Jahres"

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer informiert:


Motto 2011: „Soziale Stadt - Soziale Gärten“

Bewerbung, Auswertung, Ehrung

Mit dieser Veröffentlichung erfolgt der Auftakt zum 13. Wettbewerb „Leipziger Kleingartenanlage des Jahres“.
Der Wettbewerb steht im Jahr 2011 unter dem Motto „Soziale Stadt - Soziale Gärten“.
Junge Familien mit Kindern sollen für freigewordene bzw. leerstehende Parzellen gewonnen werden. Deshalb sollten die Vereine die Voraussetzungen schaffen und Angebote für diesen Personenkreis unterbreiten. Dazu gehören insbesondere naturnahe Kinderspielplätze, gut gestaltete Gemeinschaftsflächen mit Bänken, Begegnungsgärten, Lehr - und Schaugärten und Schulgärten. Interkulturelle Aktivitäten und Angebote an Pächter, zur Finanzierung der Kleingärten, ergänzen das Spektrum.
Honoriert werden Vereine, welche die bereits seit Jahren bekannten 10 Bewertungskriterien erfüllen und zusätzlich Projekte vorweisen können, die dem Motto des Wettbewerbs entsprechen. Diese werden in der Kategorie 11 mit 12 Punkten in die Bewertung eingehen.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb im Jahr 2011 sind alle Kleingärtnervereine der Stadt Leipzig. Preisträger der Jahre 2010 und 2009 werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie ein neues Projekt oder ein bestehendes Projekt, das qualitativ verbessert oder erweitert wurde, im Sinne des diesjährigen Mottos vorweisen können.
Die Stadt Leipzig gibt ein Bewerbungsblatt für die Teilnehmer am Wettbewerb heraus. Dieses Bewerbungsblatt ist bei den Kleingärtnerverbänden beziehungsweise im Amt für Stadtgrün und Gewässer, Fachbereich Kleingärten, ab sofort erhältlich. Als Bestandteil der Bewerbung erstellt der Kleingärtnerverein eine Dokumentation / Fotodokumentation. Vorgestellt werden darin die geplanten oder bereits realisierten Projekte.
Stichtag für die Einreichung der kompletten Teilnahmeunterlagen ist der 20. April 2011 in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes.

Durch die beiden Kleingärtnerverbände erfolgt eine Sichtung der Bewerbungsunterlagen. Diese unterbreiten der Fachjury fünf bis sieben Vorschläge für die Begehungen, welche bis zum 30. Mai 2011 stattfinden. Die Jury setzt sich wie bisher aus Vertretern des Vorstandes der Kleingärtnerverbände und aus Mitarbeitern des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zusammen. Sie wertet die Begehungen der Kleingartenanlagen aus und unterbreitet dem Bürgermeister und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport fünf Vorschläge zur Auszeichnung. Er behält sich vor, die bestbewerteten Kleingartenanlagen zu besuchen.

Im Jahr 2011 werden fünf Preisgelder ausgereicht. Der Sieger erhält 1500 €, der Zweitplatzierte 1000 €, der Drittplatzierte 750 €. Der vierte Platz wird mit 500 € und der fünfte Platz mit 250 € honoriert.
Mit einem Sonderpreis in Höhe von 250 €  wird ein Verein geehrt, der bisher noch nicht zu den Preisträgern gehörte, aber bei seiner wiederholten Teilnahme am Wettbewerb einen sichtbaren Qualitätszuwachs zu verzeichnen hat.
Ein zweiter Sonderpreis in Höhe bis 350 € wird für ein Projekt im Sinne des diesjährigen Mottos ausgelobt, welches sich in Vorbereitung befindet und zeitnah umgesetzt werden soll. Das ausgezeichnete Projekt wird im Jahr 2012 von der Stadt Leipzig zusätzlich gefördert.
Wie in den Vorjahren erhalten alle anderen Bewerber eine Teilnahmeurkunde.

Die Ehrung der „Kleingartenanlage des Jahres“ 2011, die Preisverleihung an die Platzierten, die Verleihung der Sonderpreise und die Vergabe der Teilnahmeurkunden wird anlässlich des Tages des Gartens am 18. Juni 2011 vom Oberbürgermeister vorgenommen. Der 20. Tag des Gartens, veranstaltet vom Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V., findet in der Kleingartenanlage „Verein für naturgemäße Gesundheitspflege“ in Kleinzschocher statt.
Alle Teilnehmer am Wettbewerb werden dazu schriftlich eingeladen.


Bewertung der Kleingartenanlage in der Kategorie 1 - 10 je 6 Punkte und in der Kategorie 11 mit 12 Punkten

  1. Zugänglichkeit der Kleingartenanlage für die Öffentlichkeit. Gestaltung und Zustand der öffentlich nutzbaren Wege.
  2. Beschilderung der Kleingartenanlage, Gestaltung der Schaukästen oder anderer Informationsträger für die Vereinsmitglieder und die Öffentlichkeit.
  3. Gestaltung und Zustand der öffentlich nutzbaren Freiflächen (z.B. Kinderspielplatz, Fest wiese, Platz am Vereinshaus).
  4. Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, u. a. durch eine entsprechende Fachberatung und fachgerechte Kompostierung.
  5. Vertragsgerechte Gestaltung und Nutzung der Kleingärten, Kenntnis und Anwendung der Kleingartenordnung durch die Pächter und den Verein.
  6. Aktivitäten in Sachen Ordnung und Sicherheit, Wahrnehmung der Anliegerpflichten, der Verkehrssicherungspflicht sowie einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
  7. Vielgestaltigkeit des Vereinslebens, Gestaltung von Vereinshöhepunkten, Kinder-, Jugend-, Frauen- und Seniorenarbeit, Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen für die Vereinsarbeit.
  8. Aktivitäten des Vereins für die Allgemeinheit, Kontaktpflege zum Wohnumfeld, zu Bürgervereinen, Schulen, Kindergärten und zu gesellschaftlichen Partnern. Präsentation des Vereins in der Öffentlichkeit.
  9. Vorhaben für die gestalterische Aufwertung der Kleingartenanlage, Einrichtung oder Umgestaltung öffentlich nutzbarer Freiflächen und von Wegeverbindungen.
  10. Satzungsgemäße Zusammensetzung und Arbeit des Vereinsvorstandes, Kontaktpflege zu den Vereinsmitgliedern mit dem Ziel der Ausprägung eines angenehmen, kameradschaftlichen Vereinsklimas und der Einhaltung der Vereinsnormen. Kontakte zu Kleingärtnervereinen in der Nachbarschaft.
  11. (12 Punkte) Der Verein hat ein anspruchsvolles und längerfristiges Projekt im Sinne des Wettbewerbmottos und leistet damit eine gute öffentlichkeitswirksame Arbeit. Er unterhält eine familienfreundliche Kleingartenanlage, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und kann ein gutes Vereinsklima nachweisen. Junge Familien mit Kindern und Migranten werden in das Vereinsleben integriert. Zu den Ausstattungs-merkmalen gehören familienfreundlich gestaltete Parzellen, Angebote an Spiel-gelegenheiten für Kinder und Jugendliche und gut gestaltete Gemeinschaftsflächen. Sondergärten, wie z.B. Themen-, Schau- oder Schulgärten, ergänzen das Angebot.

(Redaktion, Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V.)
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06.07.2010
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