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12.12.2006 Kündigung wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen
Der Kleingärtnerverein verklagt den Kleingärtner auf Räumung des Kleingartens aufgrund nachhaltiger Störung des Vereinsfriedens. mehr »
23.06.2005 Der Kleingärtnerverein verklagt den Kleingärtner auf Räumung des Kleingartens aufgrund nachhaltiger Störung des Vereinsfriedens. mehr »
Landgericht erklärt Kaufverträge über Kleingartenparzellen für ungültig
Einige Grundstückseigentümer, private oder Kommunen, versuchen immer wieder die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes dahingehend zu umgehen, dass sie die einzelnen Parzellen einer Kleingartenanlage an die jeweiligen Pächter verkaufen. mehr »
16.07.2004 Einige Grundstückseigentümer, private oder Kommunen, versuchen immer wieder die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes dahingehend zu umgehen, dass sie die einzelnen Parzellen einer Kleingartenanlage an die jeweiligen Pächter verkaufen. mehr »
Bundesgerichtshof definiert Begriff "Kleingärtnerische Nutzung"
BUNDESGERICHTSHOF, IM NAMEN DES VOLKES, URTEIL III ZR 281/03, Verkündet am 17. Juni 2004 mehr »
02.12.2003 BUNDESGERICHTSHOF, IM NAMEN DES VOLKES, URTEIL III ZR 281/03, Verkündet am 17. Juni 2004 mehr »
Nicht geleistete Pflichtstunden sind entgeltlich zu entrichten
Mit Beschlüssen der Mitgliederversammlung gilt für alle Mitglieder: Die Vergütung für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden darf dem Lohn eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft entsprechen. mehr »
13.08.2003 Mit Beschlüssen der Mitgliederversammlung gilt für alle Mitglieder: Die Vergütung für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden darf dem Lohn eines Arbeitnehmers in der freien Wirtschaft entsprechen. mehr »
Neues Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt nicht für Kleingärten
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz passierte am 22.02.2002 den Deutschen Bundestag. Auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde wurden Formulierungen aufgenommen, die deutlich machen, dass für Kleingärten nicht dieses Gesetz, sondern weiterhin das Bundeskleingartengesetz gilt. mehr »
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz passierte am 22.02.2002 den Deutschen Bundestag. Auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde wurden Formulierungen aufgenommen, die deutlich machen, dass für Kleingärten nicht dieses Gesetz, sondern weiterhin das Bundeskleingartengesetz gilt. mehr »
Rückbauverpflichtung rechtswidrig errichteter bzw. übergroßer Bauwerke
Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) enthält neben zahlreichen Privilegien wie Kündigungsschutz und Entschädigungsregelungen auch Einschränkungen. Eine wesentliche Einschränkung ist in § 3 Abs. 2 festgeschrieben, wonach eine Laube höchsten 24 qm groß sein darf. In der Praxis ist die Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften jedoch häufig problematisch. In dieser Sache eindeutig äußerten sich das Landgericht Dessau und das Oberlandesgericht Naumburg. mehr »
Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) enthält neben zahlreichen Privilegien wie Kündigungsschutz und Entschädigungsregelungen auch Einschränkungen. Eine wesentliche Einschränkung ist in § 3 Abs. 2 festgeschrieben, wonach eine Laube höchsten 24 qm groß sein darf. In der Praxis ist die Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften jedoch häufig problematisch. In dieser Sache eindeutig äußerten sich das Landgericht Dessau und das Oberlandesgericht Naumburg. mehr »
