Das Grünflächenamt informiert zur Spielplatzsicherheit

Ursprung der Leipziger Schreberbewegung war der Gedanke, Spielplätze in Kleingartenanlagen die gesunde Entwicklung der Stadtkinder durch Bewegung und Betätigung an frischer Luft zu befördern. 1865 wurde vom ersten Schreberverein eine einfache Spielwiese in der Nähe des Johannaparks eingeweiht. Etwas später wurden rundherum „Kinderbeete“ angelegt - Ausgangspunkt für die spätere Entwicklung der Kleingartenparzellen...

In dieser guten Tradition betreibt heute fast jeder zweite Kleingärtnerverein einen öffentlich nutzbaren Spielplatz auf seinem Gelände – insgesamt sind es 110 „Kleingarten – Spielplätze“ im Stadtgebiet. In den letzten Jahren konnten diese Spielplätze durch finanzielle Förderung des Grünflächenamtes weitgehend mit neuen, den heutigen Standards entsprechenden Spielgeräten ausgestattet werden.

Die Spielplätze in den Kleingartenanlagen sind übrigens auch bei „Nicht-Kleingärtnern“ beliebt. Kinder können hier durch die relative Abgeschlossenheit ohne Gefahr spielen, während sich die Eltern beispielsweise einen Aufenthalt im angrenzenden Freisitz gönnen und ihren Nachwuchs trotzdem im Blick haben...

Für Kindergärten und Schulhorte sind diese Spielplätze ebenfalls ein beliebtes Ziel, mitunter auch die einzige Möglichkeit, die Kinder in der näheren Umgebung spielen zu lassen.

Als Betreiber der Spielplätze übernehmen die Vorstände der KGV eine große Verantwortung. Sie müssen für deren Sicherheit Sorge tragen. Um Unfällen und Gefahrensituationen wirksam vorbeugen zu können, sollen die nachfolgenden Hinweise Beachtung finden.

Grundsätzlich sind schon bei der Auswahl und der Aufstellung der Spielgeräte die Informationen des Herstellers zu beachten, wie

- Installations- und Wartungshinweise
- Betrieb
- Inspektionen
- Belastbarkeit

Gerade die Belastbarkeit ist ein wichtiges Kriterium. Benutzen viele Kinder den Spielplatz, ist es wenig sinnvoll, Spielgeräte anzuschaffen, die nur für den individuellen Gebrauch in Kleingärten konzipiert und hergestellt wurden. Diese halten einer Dauerbelastung nicht lange Stand.

Die Unterhaltung eines vorhandenen Spielplatzes muss verantwortungsbewusst und regelmäßig im Hinblick auf die Sicherheit der spielenden Kinder erfolgen. Dazu ist es notwendig, regelmäßige Inspektionen an den Geräten durchzuführen. Alle Prüfungsergebnisse sind zur eigenen Sicherheit der KGV in einem Kontrollbuch festzuhalten.

Wichtig ist die Kontrolle vor allem in der Spielsaison ca. von März – Oktober.

Visuelle Inspektion – wöchentliche Prüfung:

- Sauberkeit der Bodenoberfläche
- Zwischenräume Gerät/Boden auf Verschmutzung
- Fundamentkanten auf ausreichende Überdeckung
- Spielgeräte auf scharfe Kanten, Absplitterung und Beschädigung
- Vollständigkeit der Anbauteile
- Kontrolle der Spielgeräte an verschleißbeanspruchten Stellen
- Konstruktive Festigkeit (fester Sitz aller Schraubverbindungen)

Operative Inspektion – monatliche Prüfung:

- feste Verschraubungen der Konterplatten
- die Lager auf uneingeschränkte Funktion (Gleitlager sind wartungsfrei)
- die Stoppmuttern auf festen Sitz
- die Verbindungspunkte der Kette zum Gelenk und Schaukelsitz (Verschleiß oder
  Beschädigung beachten)
- die Standfestigkeit der kompletten Spielanlage
- Metallteile auf Korrosion
- Holzbauteile, insbesondere tragende Elemente auf Fäulnis, Verrottung oder
  mutwillige Beschädigung
- Fallschutzböden auf Füllstände und unverminderte Dämpfungseigenschaften

Besonderes Augenmerk ist auf die Standfestigkeit einer Spielanlage zu legen. Sind die Böden lehmig, also schlecht wasserableitend, ist es erforderlich,

- erstmals nach 4 Jahren (bei gut wasserableitenden Böden nach 5 Jahren)
- danach jährlich einmal alle Standpfosten bis zur Fundamentoberkante freizulegen
   und diese auf Festigkeit und Fäulnis zu prüfen.

Die Einholung eines TÜV-Gutachtens für Spielplätze ist alle 2 Jahre ausreichend. Festgestellte Mängel sind dabei als Hinweise, nicht als Forderung, zu betrachten. Jeder Vorstand ist natürlich gut beraten, wenn er die Mängel so bald wie möglich beseitigt.

Auch im eigenen Interesse des KGV liegt der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, falls doch ein Personenschaden eintritt.

Empfehlenswert ist es, Hinweisschilder an Spielplätzen mit Regeln zur Benutzung aufzustellen. Diese haben jedoch keine rechtliche Bindung im Sinne von Gesetzesvorschriften.

Für die Beratung zu allen Fragen der Neueinrichtung, Gestaltung und Sicherheit von Spielplätzen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Stolze,

Tel. 123 5942 gerne zur Verfügung.

Grünflächenamt, Fachbereich Kleingärten

(Redaktion, Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V.)