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14. Wettbewerb - Leipzig Kleingartenanlage des Jahres 2012

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer informiert:

 

14. Wettbewerb „Leipziger Kleingartenanlage des Jahres“

Motto 2012: „Soziale Stadt – Soziale Gärten“

Bewerbung, Auswertung, Ehrung

 

Mit dieser Veröffentlichung erfolgt der Auftakt zum 14. Wettbewerb „Leipziger Kleingartenanlage des Jahres“. Der Wettbewerb steht im Jahr 2012 unter dem Motto „Soziale Stadt – Soziale Gärten“. Zum ersten Mal findet der Wettbewerb in drei Kategorien statt. In der ersten Kategorie können sich Kleingartenanlagen mit einer Anzahl von bis zu 75 Gärten bewerben. Kleingärtnervereine mit bis zu 200 Gärten können in der Kategorie 2 teilnehmen. Vereine mit mehr als 200 Parzellen finden ihren Platz in der Kategorie 3.

 

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb im Jahr 2012 sind alle Kleingärtnervereine der Stadt Leipzig. Preisträger der Jahre 2011 und 2010 werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie ein neues Projekt oder ein bestehendes Projekt, das qualitativ verbessert oder erweitert wurde, im Sinne des Mottos vorweisen können.

 

Wie in den Vorjahren sollen die Vereine am Motto orientierte Projekte vorzeigen. Wie z.B. naturnahe Kinderspielplätze, gut gestaltete Gemeinschaftsflächen mit Bänken sowie Begegnungs-, Lehr-, Schaugärten und Schulgärten und natürlich die seit Jahren bekannten allgemeinen Bewertungskriterien. Interkulturelle Aktivitäten und Angebote ergänzen das Spektrum  zur Gewinnung von Neupächtern.

 

In jeder der drei Kategorien wird ein Sieger mit einem Preisgeld i.H.v. 1.000,00 € ausgezeichnet. Unabhängig davon erfolgt eine Auszeichnung von drei Kleingartenanlagen, die ein besonderes themenorientiertes Projekt präsentieren. Das Votum erfolgt unabhängig von den Kategorien mit einem Preisgeld von jeweils bis zu 450,00 €. Alle nicht prämierten Bewerber erhalten eine Teilnahmeurkunde.

 

Zur Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens gibt die Stadt Leipzig einen zweiseitigen Bewerbungsbogen für die Teilnehmer am Wettbewerb heraus. Dieser Bewerbungsbogen ist bei den Kleingärtnerverbänden bzw. im Amt für Stadtgrün und Gewässer, Fachbereich Kleingärten, ab sofort erhältlich. Als Bestandteil der Bewerbung schildert der Kleingärtnerverein in wenigen Sätzen das geplante oder aber bereits realisierte Projekt. Stichtag für die Einreichung der kompletten Teilnahmeunterlagen ist der 30. April 2012.

 

Durch die beiden Kleingärtnerverbände erfolgt eine Sichtung der Bewerbungsunterlagen. Diese unterbreiten der Fachjury die Vorschläge für die Begehungen, die bis zum 25. Mai 2012 stattfinden. Die Jury setzt sich wie bisher aus Vertretern des Vorstandes der Kleingärtnerverbände und aus Mitarbeitern des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zusammen. Sie wertet die Begehungen der Kleingartenanlagen aus und unterbreitet dem Bürgermeister und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport die Vorschläge zur Auszeichnung.

 

Die Ehrung der „Kleingartenanlage des Jahres 2012“, in den drei Kategorien, die Prämierung der Projekte sowie die Vergabe der Teilnahmeurkunden werde anlässlich des Tages des Gartens am 16. Juni 2012 vom Oberbürgermeister vorgenommen. Der 21. Tag des Gartens, veranstaltet vom Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V., findet in der Kleingartenanlage „Frohe Stunde“ in Leipzig-Möckern statt. Alle Teilnehmer am Wettbewerb werden dazu schriftlich eingeladen.

 

Bewertung der Kleingartenanlage in der Kategorie 1 – 9 mit jeweils 6 Punkten

 

1.  Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, Gestaltung und Zustand des öffentlich nutzbaren Wegesystems (Beschaffenheit und Verkehrssicherheit des Wegesystems, Anschaulichkeit und Präsentation des Vereins durch z.B. Schaukästen, Beete)

2.  Gestaltung und Pflege der vorhandenen öffentlich zugänglichen Freiflächen zur Nutzung durch die Öffentlichkeit (Spielplätze, Vereinswiese, Weg- und Beetgestaltung, Schaugärten, Verkehrssicherungspflicht)

3.  Öffentlichkeitsarbeit der Kleingartenanlage (z.B. Beschilderung, Gestaltung der Schaukästen, Internetpräsentation, andere Instrumente zur Präsentation des Vereins und Gewinnung neuer Kleingärtner)

4.  Fachberatung der Mitglieder, Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, ökologische und stadtklimatische Funktionen im Verein (Kompostierung, Biotopgestaltung, Naturwege, Pflanzenvielfalt, Verzicht auf chemische Schädlingsbekämpfung, biologischer Obst- und Gemüseanbau u.v.m.)

5.  Einhaltung der Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und der jeweils geltenden Kleingartenordnung bei der Gestaltung und Nutzung von Kleingärten

6.  Vielseitigkeit des Vereinslebens (z.B. Kinder-, Jugend-, Frauen-, Seniorenarbeit), Gestaltung von Vereinshöhepunkten (Jubiläen)

7.  Leistungen und Kontaktpflege zu Vereinsmitgliedern, zur Allgemeinheit und dem unmittelbaren Wohnumfeld (z.B. Bürgervereine, Schulen, Kindergärten, gesellschaftliche Partner)

8.  Der Verein hat ein anspruchsvolles und längerfristiges Projekt im Sinne des Wettbewerbsmottos „Soziale Stadt – Soziale Gärten“ und leistet damit eine gute öffentlichkeitswirksame Arbeit. Er unterhält eine familienfreundliche Kleingartenanlage, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und kann ein gutes Vereinsklima nachweisen. Auch junge Familien mit Kindern und Migranten werden in das Vereinsleben integriert.

9.  Besonderen Wert legt die Jury auf Qualität und Kreativität der Präsentation des Projektes am Tage der Begehung. Dabei sollte die Projektpräsentation nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen.

(Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V.)