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Entfernung von Gehölzen - Zeitraum

Sehr geehrte Gartenfreunde,

in der Zeit vom 01.10. bis 28./29.02. können in den Kleingärten unzulässige Gehölze entfernt werden.

Nutzen Sie diesen Zeitraum.

Herbert Schiwek
Kreisfachberater

Das Sächsische Naturschutzgesetz erlaubt uns das Fällen von

         WALD-, PARK- und OBSTBÄUMEN
                  im Zeitraum
         01. OKTOBER BIS 28./29. Februar

Möchten auch Sie, dass wir Ihnen helfen?
Dann melden Sie sich oder rufen Sie doch einfach an:

         Kreisverband der Kleingärtner Westsachsen e.V.
         Alfred-Kästner-Str. 22 B - 04275 Leipzig
         Telefon: (0341) 3 01 80 12 - Fax: (0341) 3 01 80 13

         Öffnungszeiten und Sprechstunden:
         Montags     08.00 Uhr - 12.00 Uhr
         Dienstags   13.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

http://www.sigma-chemnitz.de/.../Saechsisches-Naturschutzgesetz_SaechsNatSchG_2007-07-03.doc

(Herbert Schiwek, Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V.)