Entfernung von Gehölzen - Zeitraum
Sehr geehrte Gartenfreunde,
in der Zeit vom 01.10. bis 28./29.02. können in den Kleingärten unzulässige Gehölze entfernt werden.
Nutzen Sie diesen Zeitraum.
Herbert Schiwek
Kreisfachberater
Das Sächsische Naturschutzgesetz erlaubt uns das Fällen von
WALD-, PARK- und OBSTBÄUMEN
im Zeitraum
01. OKTOBER BIS 28./29. Februar
Möchten auch Sie, dass wir Ihnen helfen?
Dann melden Sie sich oder rufen Sie doch einfach an:
Kreisverband der Kleingärtner Westsachsen e.V.
Alfred-Kästner-Str. 22 B - 04275 Leipzig
Telefon: (0341) 3 01 80 12 - Fax: (0341) 3 01 80 13
Öffnungszeiten und Sprechstunden:
Montags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstags 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
http://www.sigma-chemnitz.de/.../Saechsisches-Naturschutzgesetz_SaechsNatSchG_
